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Die DFSZ-Zertifizierung

... steht für vorbildliche forstliche Arbeit.

 Ein Großteil der Waldflächen in Deutschland sind inzwischen nach den PEFC- und/oder FSC®-Vorgaben für nachhaltige Waldbewirtschaftung zertifiziert.

Auch die Forstlichen Dienstleister müssen sich an diese Kriterien halten, wenn sie im zertifizierten Wald arbeiten. Auch immer mehr Waldbesitzer, Sägewerke sowie die Holzindustrie fordern die Einhaltung der PEFC- und FSC®-Standards. 

Mit dem Deutschen Forst-Service-Zertifikat können Forstunternehmer nicht nur nachweisen, dass sie die PEFC- und FSC®-Vorgaben einhalten. Das DFSZ bestätigt Ihnen zudem

  • vorbildliche forstliche Arbeit
  • Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards
  • nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Erhaltung dieses einmaligen Ökosystems

Unsere DFSZ-Koordinatoren Christopher Böhm, Constantin Broese und Christian Schettel sind gerne für Sie da.

Das DFSZ hat viele Vorteile!

Das DFSZ ist für alle forstlichen Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und Gewerblichen Selbstwerber  notwendig, die in PEFC-zertifizierten Wäldern Aufträge ausführen wollen. Auch in FSC-zertifizierten Wäldern dient das DFSZ-Zertifikat ebenfalls als Nachweis, dass die FSC-Anforderungen an Lohnunternehmen eingehalten werden.

Das DFSZ bietet gegenüber anderen Forstunternehmerzertifikaten viele Vorteile

  • Einstiegsschulung durch den Systemgeber VdAW Beratungs- und Service GmbH : Inhalte des DFSZ werden vorgestellt, Vorbereitung auf das Erstaudit
  • Günstige Gebühren, abhängig von Mitarbeiter- und Maschinenanzahl
     
  • Persönliche Betreuung durch unser freundliches Geschäftsstellenteam
     
  • Praxisnahe Auditierung durch unsere 25 fachkompetenten Auditoren
     
  • Abdeckung aller gängigen Arbeitsbereiche eines Forstdienstleisters. Eine Übersicht aller zertifizierbaren Arbeitsbereiche finden Sie unter dem Reiter "Fragen und Antworten".
     
  • Enge Zusammenarbeit mit den Standardgebern: Wünsche und Anregungen aus der forstlichen Praxis werden direkt weiter gegeben
     
  • Regelmäßige Information der Auftraggeber

Eine Mitgliedschaft im VdAW ist nicht erforderlich, um sich DFSZ-zertifizieren zu lassen.

Information und Vertragsabschluss
Vor Beginn jeder Forstunternehmerzertifizierung nach DFSZ erhalten Sie ein Angebotspaket, das Informationen über den Ablauf, die Zertifizierungsinhalte und die Kosten liefert.
Sollten Sie anschließend noch Fragen haben können Sie sich jederzeit gerne direkt an unsere DFSZ-Koordinatoren wenden.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, schließen Sie mit der Alko-Cert GmbH einen Zertifizierungsvertrag ab.

Unser Angebotspaket ist selbstverständlich kostenfrei!

Einstiegsschulung
Nach Unterzeichnung des Zertifizierunsgvertrags erhalten Sie die Einladung zu der DFSZ-Einstiegsschulung, die die VdAW Beratungs- und Service GmbH durchführt. Hier werden Sie über die Inhalte des DFSZ-Regelwerks und die Anforderungen von PEFC und FSC an Forstunternehmer informiert.
Die DFSZ-Einstiegsschulung kann online oder per Post durchgeführt werden.

 

Auditierung
Im Anschluss an die DFSZ-Schulung folgt das Erstaudit. Hierzu wird Ihr Betrieb einem unserer 25 DFSZ-Auditoren zugeteilt. Ihr Auditor meldet sich daraufhin bei Ihnen und vereinbart einen passenden Termin für das erste Audit. Sie erhalten von Ihrem Auditor eine Terminbestätigung sowie ein Formblatt zur Vorbereitung des Audits. Hierauf sind alle vorzubereitenden Unterlagen aufgeführt.

Sollten während der Auditvorbereitung Fragen entstehen, sind Ihr Auditor oder unsere DFSZ-Koordinatoren gerne für Sie da!

Sie erhalten Ihr Zertifikat!
Nach der positiven Zertifizierungsentscheidung versenden wir Ihr Zertifikat inklusive der DFSZ-Aufkleber für Ihre Maschinen und unserer Rechnung für die DFSZ-Zertifizierung.  

Der beschriebene Zertifizierungsablauf findet auch in den Folgejahren in dieser Form statt. In den Folgejahren erhalten Sie nach dem Audit einen Ergebnisbericht, der aktuelle Gültigkeit Ihres Zertifikats bestätigt, bzw. ein neues Zertifikat.

Fragen und Antworten

Seit 2014 wird in dem PEFC-Standard Deutschland folgendes gefordert (S.8, Punkt 6.4):

"In der Waldarbeit werden nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen."

Dementsprechend kann die bisher ausreichende Subunternehmererklärung nicht mehr bei DFSZ-Audits anerkannt werden. Zukünftig müssen von eingesetzten Subunternehmern Zertifikatskopien vorliegen. Anerkannt werden von uns alle von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikate.

Um den unterschiedlichen Einsatzorten sowie den Forstunternehmern in der Praxis gerecht zu werden, gibt es die Möglichkeit, sich die Zertifizierungsinhalte betriebsspezifisch zusammen zu stellen.

Zur Auswahl stehen folgende Zertifizierungsbereiche. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Bereich, um die genauen Prüfungsinhalte zu erfahren:

  • Ansprechpartner: Der Betriebsinhaber oder der für die Forstunternehmerzertifizierung verantwortliche Mitarbeiter muss beim Audit anwesend sein!
  • Inhalt: Das Audit hat zwei Teile, die  Dokumentenprüfung und die Flächen- und Maschinenprüfung. Es werden mind. 2 Arbeitsorte geprüft.
  • Dauer: Abhängig von Betriebsgröße und Entfernung der Auditflächen dauert ein Audit ca. 3 Stunden.
  • Abweichungen: Wurden während des Audits Abweichungen festgestellt, wird ein Abweichungsbericht erstellt, in dem der Auditor Ihnen auch den Termin nennt, bis zu dem die Korrekturen umgesetzt werden müssen.
  • Fachbegutachtung: Das vom Auditor ausgefüllte Auditprotokoll wird in der Geschäftsstelle der Alko-Cert von einem unserer Koordinatoren gegengeprüft. Eine solche Fachbegutachtung beinhaltet die Prüfung auf Vollständigkeit, Sinnhaftigkeit und Neutralität.
  • Zertifizierungsentscheidung: Nach Freigabe der Fachbegutachter prüft die Leiterung der Zertifizierungsstelle das Auditprotokoll erneut gegen und erteilt entsprechend der Empfehlung der Fachbegutachter das Zertifikat – vorausgesetzt natürlich, die DFSZ-Anforderungen werden erfüllt.
  • Auswahl und Schulung:
    Zulassungsvoraussetzungen sind eine forstliche Ausbildung sowie langjährige praktische Erfahrungen in der Forstarbeit. Unserer Meinung nach kann in der Praxis niemand eine Bewertung forstlicher Arbeiten vornehmen, der nicht selbst einmal diese Arbeiten durchgeführt hat!
    Alle Auditorenanwärter durchlaufen eine intensive interne Schulung, in der die Auditinhalte, Auditarbeitsmaterialien, die Inhalte von PEFC, FSC® und dem DFSZ System gelehrt und deren Abschluss mindestens zwei begleitete „Probeaudits“ bei Kunden bilden.
    Nur wer sich hier bewährt, kann Auditor werden!
  • Ständige Leistungsbewertung:
    Die Leistung unserer Auditoren werden durch regelmäßige Begleitaudits überprüft, bei denen das Alko-Team den jeweiligen Auditor während eines Audits bewertet. Zusätzlich fragen wir stichprobenweise bei  Kunden telefonisch nach, inwiefern sie mit dem Auditablauf zufrieden waren.
  • Ständige Weiterbildung:
    In regelmäßigen internen Schulungen auch mit externen Fachreferenten zu aktuellen Themen. Dadurch können unsere Auditoren auch gleich vor Ort viele forstliche Fachfragen beantworten und Tipps geben.
    Gerne nehmen wir diesbezügliche Anregungen von unseren Kunden entgegen!

Seit dem Jahr 2013 sind gemäß des überarbeiteten DFSZ-Standards jährliche Vor-Ort-Audits Pflicht. Zuvor war es möglich, ein Vor-Ort Audit und ein Dokumentenaudit abwechselnd durchzuführen. Durch diese Regelung deckt das DFSZ auch die Anforderungen von FSC® mit ab. Das bedeutet in der Paxis:

Sie können mit einem DFSZ- Zertifikat sowohl in PEFC- als auch FSC®-zertifizierten Wäldern arbeiten. 

Weder der  PEFC- noch der FSC®-Standard schreiben eine bestimmte Reifenbreite vor. Während des DFSZ-Audits wird darum auch nicht geprüft, mit welchen Reifen Ihre Maschinen unterwegs sind.

Laut PEFC und FSC® muss die Waldarbeit jedoch bodenschonend, ohne Beschädigung des herrschenden Bestandes und ohne ausgefahrene Rückegassen stattfinden. Dies wird dementsprechend auch von unseren DFSZ-Auditoren kontrolliert.

Vorgaben bezüglich der Reifenbreite stammen meist von forstlichen Auftraggebern, die solche Angaben in Ihren Ausschreibungsunterlagen oder AGB fordern. 

Die AMU ist eine ärztliche Untersuchung, die ausschließlich von Betriebsmedizinern durchgeführt werden kann. Sie dient dazu, mögliche Beschwerden oder Krankheiten langfristig zu beobachten, damit ggf. Rückschlüsse auf berufliche Belastungen gezogen werden können.

Die AMU wird immer auf den Arbeitsplatz und die dort vorherrschenden Belastungen zugeschnitten. I.d.R. findet die Untersuchung alle 3 Jahre bei den Mitarbeitern statt -  wobei die genauen Zeiträume im Ermessen des Betriebsarztes liegen.

Die AMU muss nur bei Angestellten bzw. Betriebsmitarbeitern durchgeführt werden. Dies gilt auch für sozialversicherungspflichtig angestellte Familienmitglieder. Betriebsinhaber selbst sind nicht verpflichtet, die AMU durchführen zu lassen – man kann es ihnen im eigenen Interesse jedoch nur empfehlen!

Im DFSZ-Audit wird geprüft, ob die AMU bei den Mitarbeitern durchgeführt wurde. Hierzu wird ausschließlich der Nachweis der Untersuchung verlangt, das Ergebnis ist selbstverständlich vertraulich und wird vom Auditor nicht eingesehen. 

Sobald in einem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt sind, ist der Betriebsinhaber/-leiter gesetzlich dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nachzuweisen. Für Forstunternehmen gibt es hierzu zwei Möglichkeiten:

Bei Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern kann diese Betreuung nach einem Lehrgang der SVLFG (BG) selbst erfolgen. Dieser Lehrgang nennt sich Bundeslandabhängig LUV-Modell, Unternehmer- oder Alternatives Betreuungsmodell. Informationen zu diesen Schulungen sind bei den jeweiligen Ansprechpartnern der SVLFG zu erhalten.

Die SVLFG- Schulung besteht i.d.R. aus 3 Grundeinheiten (3 Tage) und einen Aufbaulehrgang von einem Tag. Danach muss regelmäßig, jedoch alle 5 Jahre eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Kann man diese Schulung nachweisen, darf die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vom Betriebsleiter oder dem Verantwortlichen für Arbeitssicherheit selbst durchgeführt werden.

Sind im Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter oder möchte der Betriebsleiter diese Verantwortung nicht übernehmen, kann z. B. eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden. Diese übernimmt dann nach klaren Vorgaben des Gesetzgebers diese Betreuung.

Weitere Informationen und Möglichkeiten können auch in diesem Fall bei Ihrer SVLFG vor Ort abgefragt werden.

Als Grundlage hierzu richten wir uns nach der Berufsgenossenschaft (SVLFG). Zu der Thematik finden Sie die Antwort in den Unfallverhütungsvorschriften „Technische Arbeitsmittel VSG 3.1“ (S. 22/ § 18):

„Krane in diesem Sinne sind Hebezeuge, die Lasten heben und sich zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.“ Nach dieser Definition bedarf sowohl die Rückezange als auch -kran einer jährlichen Prüfung (VSG 1.3  [S.22] §18 (1)): „ Krane müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, […] durch einen Sachkundigen/ befähigte Person geprüft werden.“

Die Durchführung dieser Prüfung ist sowohl über eine Servicewerkstatt des Maschinenherstellers sowie über einen Mitarbeiter, der den Sachkundenachweis zur Durchführung  von Kranprüfungen erworben hat.

Zum Einsatz kommen hierbei sogenannte Druckdosen für die Schlauchdrücke und eine Prüfung der Belastbarkeit des Krans.

Um Ihre eigenen Krane, bzw Winden prüfen zu können müssen Sie einen Sachkundenachweis erlangen. Dies können Sie unter anderem hier machen.

  • DEKRA hier
  • TüV Nord hier
  • TÜV Süd hier
  • Forstliches Bildungszentrum Königsbronn hier
  • Forstliches Bildungszentrum Arnsberg hier
  • Forstliches Bildungszentrum in Weilburg hier
  • Forstliches Bildungszentrum in Hachenburg hier
  • Bayrische Waldbauernschlule in Kelheim hier
  • Forstliches Bildungszentrum in Gehren hier
  • Niedersächsisches forstliches Bildungszentrum hier

PEFC ist ein System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung . PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes", also ein "Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen".

Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Die Vorgaben werden durch Waldflächenzertifizierungsunternehmen kontrolliert. Trägt ein Produkt aus Holz das PEFC-Siegel, dann heißt das: Die gesamte Produktherstellung - vom Rohstoff bis zum gebrauchsfertigen Endprodukt - ist zertifiziert und wird durch unabhängige Gutachter – auch von der Alko-Cert  - kontrolliert. 

Der Forest Stewardship Council (FSC®) ist eine weltweit aktive, unabhängige und gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation. Der FSC® wird in Deutschland getragen von Umweltverbänden wie WWF und Greenpeace, aber auch von Vertretern aus der Wirtschaft und Gewerkschaften wie der IG Metall oder der IG BAU.

Die FSC®-Waldzertifizierung bestätigt, dass ein bestimmtes Waldgebiet gemäß der FSC®-Prinzipien und -Kriterien bewirtschaftet wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die natürliche Waldgesellschaft.

Über integrierte Sozialstandards werden darüber hinaus lokale Interessen berücksichtigt, die Rechte der Arbeitnehmer gesichert und ein umfassender Unfallschutz sowie ein hoher Ausbildungs- und Sicherheitsstandard gefordert. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Betriebsführung durch eine effiziente und schonende Ressourcennutzung.

Die bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Altersklassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurdem am 01.01.2013 in den neuen Träger mit der Kurzbezeichnung SVLFG eingegliedert.

Die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Träger für die landwirtschaftliche Sozialversicherung.

Die SVLFG ist zurständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.