Fällung und Aufarbeitung

Der Bereich der Fällung und Aufarbeitung bezieht sich auf die motormanuelle und/oder vollmechanisierte Holzernte. Hierbei fließen in die Bewertung
- die Verkehrssicherung sowie Wegabsperrungen
- die Einhaltung der UVV
- die vorliegende Rettungskette und Notrufsysteme
- der Arbeitsauftrag
- Abnahmeprotokolle
- der bestandsgerechte Maschineneinsatz
- die Stockbildbewertung
- u.a.
mit ein.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials im Bereich der „Fällung und Aufarbeitung“ wird dieser Bereich bei Zertifizierungswunsch während jedem jährlichen Vor-Ort Audit begutachtet. Gibt es weitere Bereiche, werden diese in einem 2 jährigen Turnus wiederholt kontrolliert. Das bedeutet während jedes Audits werden mindestens 2 Zertifizierungsbereiche auditiert, wobei – wenn vorhanden- der Bereich Fällung und Aufarbeitung immer im Audit beinhaltet ist.