Aktuelles
Hier gibt's alle News + Wissenswertes
Neuigkeiten von Alko-Cert
News
10.07.2024
Die Alko-Cert gratuliert dem Forstunternehmer des Jahres 2024
Schwarz Forst GmbH & Co. KG !
Das Unternehmen Schwarz Forst GmbH & Co. KG hat als vorbildliches Unternehmen schon sehr lange das DFSZ-Zertifikat als Qualitätszeichen für professionelle Dienstleistungen im Forst. Es freut uns, dass die hervorragende Arbeit von Schwarz Forst nun so gewürdigt worden ist.
News
17.06.2024
KWF-Tagung
Vom 19.06 bis zum 22.06.2024 sind wir auf der KWF-Tagung in Schwarzenborn / Hessen.
Sie finden uns am Stand W.1029 beim Eingang West.
News
09.04.2024
DFSZ-Schulung
Ab sofort kann die DFSZ-Schulung auch auf der Homepage des VDAW als Online-Kurs absolviert werden.
News
05.04.2024
Neue DFSZ-Zertifizierungsbereiche
Mit der Standardänderung 2022.1 können wir mit den Bereichen Ökosystemdienstleistungen sowie Grünflächenmanagement und Trassenpflege einen neuen und einen erweiterten Zertifizierungsbereich anbieten. Im Bereich Ökosystemdienstleistungen wird hier die Arbeit in sensiblen Bereichen und Schutzgebieten begutachtet. Neben der Bewertung der Arbeitsqualität werden die Art der ausgeführten Arbeiten und Schutzgebietsnummern erfasst. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen über einschlägige Kenntnisse verfügen und Befahrungsspuren sowie Rückstände auf der Fläche vermeiden. Der Zertifizierungsbereich Grünflächenmanagement wird zukünftig um den Bereich Trassenpflege erweitert. Trassenpflege beinhaltet die Offenhaltung bzw. Freihaltung von z.B. Strom- und Bahntrassen. Die Arbeitsdurchführung erfolgt auf Basis modernster Technik und fachkundigem Wissen.
Änderung im Bereich Fällung/Aufarbeitung
Im Bereich Fällung und Aufarbeitung wird in Zukunft zwischen vollmechanisiertem und motormanuellem Holzeinschlag unterschieden. Hierbei handelt es sich aber nur um eine Spezifizierung des Bereichs Fällung und Aufarbeitung. Wenn die Qualifikation für beide Arten der Fällung vorliegt, können beide zertifiziert werden und werden dann als ein Bereich gezählt.
Weitere Änderungen im DFSZ-Standard
Ausländischen Mitarbeitern müssen ausreichend Deutschkenntnisse vermittelt werden, damit diese eine Rettungskette auslösen können. Damit wird die im Notfall notwendige Erstversorgung der eigenen Mitarbeiter als auch von Passanten besser gewährleistet.
Eine weitere Änderung betrifft die Haftpflichtversicherung bei Großmaschinen. Für geliehene oder geleaste Maschinen muss jetzt ebenfalls eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen, welche im Zusammenhang mit der/den geliehenen/geleasten Maschinen verursachte Schäden abdeckt.
Im Downloadbereich sind alle, für den DFSZ-Bereich, wichtigen Unterlagen wie z.B. das aktuell gültige DFSZ-Handbuch sowie die aktuellen Standards der Waldflächenzertifizierer FSC und PEFC zu finden.
News
17.08.2023
Urteil: Freundschaftliche Mithilfe in Betrieben bei Unfällen nicht versichert
Ablehnung eines Arbeitsunfalles bei geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst zwischen Freunden. Nähere Informationen zu dem Fall finden Sie beim Landesbauernverband.
News
02.08.2023
DFSZ-Anforderungen / Ersthelfernachweise / Hydraulikölprobe
Ursprung der DFSZ-Anforderungen
Bei einem DFSZ-Audit werden zahlreiche Nachweise überprüft. Die Anforderungen orientieren sich hier hauptsächlich an gesetzlichen Vorschriften/BG-Vorgaben sowie an den Vorgaben der Waldflächenzertifizierer (PEFC/FSC), wenn diese über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Ein Beispiel für gesetzliche Vorgaben ist die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Betriebe mit Mitarbeitern. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben. Ein Verstoß dagegen kann bei einem Haftungsstreitfall zu großem finanziellen Schaden beim betreffenden Unternehmer sorgen. Das trifft im Falle eines Unfalls auch bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung oder Sicherheitsunterweisung zu.
Manchmal mag der Unmut groß sein, wenn „nur ein Stück Papier“ wie die Gefährdungsbeurteilung beim Audit als Abweichung aufgenommen wird. Im Falle eines Unfalls ist dieses „einfache Stück Papier“ sehr wichtig, dass es korrekt vorliegt. Ein weiteres Beispiel dafür sind die wiederkehrenden Fristen bei Maschinenprüfungen (z.B. Kran-/Windenprüfung). Hier schreibt die DGUV klar vor, dass diese Prüfung „…bei Bedarf, jedoch spätestens 12 Monate nach der ersten Benutzung oder letzten Prüfung…“ durch eine sachkundige Person erfolgen muss.
Wieso muss ein „Einmannbetrieb“ auch einen Ersthelfernachweis vorlegen?
Gelegentlich bekommen wir bei unseren Audits die Frage gestellt, wieso ein Einmannbetrieb auch einen Ersthelfernachweis beim DFSZ-Audit vorlegen muss. „Ich sitz doch nur auf meiner Maschine, da passiert mir nichts“ hört man dann oft. Ein Ersthelferkurs ist aber in erster Linie dazu gedacht, anderen zu helfen, wenn etwas passiert. Da man in der Forstwirtschaft des öfteren mit anderen Menschen auf der Fläche zusammen arbeitet oder (trotz ausreichender Absperrung) plötzlich Passanten im Hieb auftauchen können, ist es wichtig, dass man Anderen korrekt erste Hilfe leisten kann.
Hydraulikölprobe
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ölproben gezogen werden können. Der Hintergrund kann ein Hinweise auf Verstöße gegen die Nutzung von schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeinen (Kurz Biohydrauliköl) sein oder dass eine allgemeine Stichprobe vorliegt. Die Auditoren wissen den Grund nicht warum eine Ölprobe gezogen werden soll. Wenn die Ölprobe zeigt, dass es sich um Biohydrauliköl handelt, entstehen für Sie keine Kosten.
News
20.09.2021
Arbeitsmedizinische Untersuchungen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung: Was muss der Unternehmer wissen?
Von Forstunternehmern mit mehr als einem Mitarbeiter werden beim DFSZ Audit Nachweise über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung des Betriebes und ggf. Nachweise über arbeitsmedizinische Untersuchungen der Mitarbeiter eingefordert. Grundlage für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist das Arbeitssicher-heitsgesetz und die DGUV Vorschrift 1, wonach ein Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt für sein Unternehmen zu bestellen hat. Das gilt auch für nicht zertifizierte Betriebe. Die SVLFG bietet für Unternehmen mit max. 20 Mitarbeitern ein alternatives Betreuungsmodell an, das sog. LUV Modell. Unternehmer, die am LUV Modell teilnehmen, sind von der Pflicht zur Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt befreit.
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Eignung des Mitarbeiters festzustellen, z.B. durch Qualifikationen oder durch eine Eignungsuntersuchung. Wird dem Arbeitgeber hier eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann ihn die Unfall- oder Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden durch Mitarbeiter in die Haftung nehmen. Ein Arbeitgeber sollte auch deswegen immer schriftliche Nachweise über Qualifikation oder Berufserfahrung seiner Angestellten einfordern.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind nicht für jeden Mitarbeiter notwendig, sondern abhängig von der Tätigkeit. Für gefährliche Forstarbeiten wie z.B. die motormanuelle Holzernte und Seilrückung wird die Untersuchung laut SVLFG zur Pflicht. Eignungsuntersuchungen sollten grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Für die Holzernte wird von der SVLFG hier die sog. G 25 Untersuchung (Fahr- und Steuertätigkeiten) und bei Baumarbeiten zusätzlich die sog. G 41 (Höhentauglichkeit) eingefordert. Diese Untersuchungen müssen von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden.