DFSZ-Zertifizierung

Lassen Sie sich jetzt von uns zertifizieren

DFSZ-Zertifizierung steht für vorbildliche forstliche Arbeit

Ein Großteil der Waldflächen in Deutschland sind inzwischen nach den PEFC- und/oder FSC®-Vorgaben für nachhaltige Waldbewirtschaftung zertifiziert. Auch die Forstlichen Dienstleister müssen sich an diese Kriterien halten, wenn sie im zertifizierten Wald arbeiten. Auch immer mehr Waldbesitzer, Sägewerke sowie die Holzindustrie fordern die Einhaltung der PEFC- und FSC®-Standards. Mit dem Deutschen Forst-Service-Zertifikat können Forstunternehmer nicht nur nachweisen, dass sie die PEFC- und FSC®-Vorgaben einhalten. Das DFSZ bestätigt Ihnen zudem vorbildliche forstliche Arbeit, Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards, nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Erhaltung dieses einmaligen Ökosystems.

Ihre Ansprechpartner

Christopher Böhm
DFSZ-Koordinator

Constantin Broese
DFSZ-Koordinator

Christian Schettel
Koordination PEFC-CoC & DFSZ

Die Zertifizierung im Überblick

Mit der DFSZ-Zertifizierung können Sie bundeweit in allen PEFC- und FSC-zertifizierten Wäldern tätig werden.

Zertifizierbare Bereiche

Der Bereich der Fällung und Aufarbeitung bezieht sich auf die motormanuelle und/oder vollmechanisierte Holzernte. Hierbei fließen in die Bewertung

  •   die Verkehrssicherung sowie Wegabsperrungen
  •   die Einhaltung der UVV
  •   die vorliegende Rettungskette und Notrufsysteme
  •   der Arbeitsauftrag
  •   Abnahmeprotokolle
  •   der bestandsgerechte Maschineneinsatz
  •   die Stockbildbewertung
  • u.a.

mit ein.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials im Bereich der „Fällung und Aufarbeitung“ wird dieser Bereich bei Zertifizierungswunsch während jedem jährlichen Vor-Ort Audit begutachtet. Gibt es weitere Bereiche, werden diese in einem 2 jährigen Turnus wiederholt kontrolliert. Das bedeutet während jedes Audits werden mindestens 2 Zertifizierungsbereiche auditiert, wobei – wenn vorhanden- der Bereich Fällung und Aufarbeitung immer im Audit beinhaltet ist.

Der Bereich der Rückung ist ebenfalls vollmechanisiert mittels Forwarder oder mit Seilrückeschlepper möglich. Die Bewertung bezieht sich dabei auf

  •   die Verkehrssicherung
  •   die Einhaltung der UVV
  •   die vorliegende, funktionierende Rettungskette und Notrufsysteme
  •   den Arbeitsauftrag
  •   Abnahmeprotokolle
  •   den bestandsgerechten Maschineneinsatz
  •   Art der Rückung
  •   Qualität der Rückung (z.B. Rückeschäden, Gleisbildung, Beschädigungen befestigter Waldwege, Wegegräben etc.)
  • u.a.

Während des Audits zum Bereich „Rückung“ wird neben den genannten Inhalten selbstverständlich auch die zu zertifizierende Rückemaschine begutachtet. Besonderen Wert wird hierbei neben den Kran- und Windenprüfbüchern auf die Gültigkeit eines auf der Maschine befindlichen Feuerlöschers und Erste-Hilfe Kastens gelegt, ebenso müssen ein Forsthelm, eine Warnweste, das Ölhavarieset und das Sicherheitsdatenblatt auf der Maschine untergebracht sein. Bei Rückebetrieben, die ausschließlich aus einer Person bestehen, wird auf ein funktionierendes Notrufsystem Wert gelegt.

Der Bereich der Flächenvorbereitung beinhaltet die Bewertung

  • des Maschineneinsatzes
  • eingesetzter Anbaugeräte
  • der Arbeitsqualität (z.B. Gleisbildung, Schäden der Naturverjüngung oder des umliegenden Bestandes etc.)
  • der Rettungskette
  • des Arbeitsauftrags, sowie dessen Umsetzung
  • der Abnahmeprotkolle
  • der Einhaltung der Kriterien nach PEFC und FSC® Deutschland

 

Unter dem Zertifizierungsbereich „Flächenvorbereitung“ können Maßnahmen wie die Vorbereitung von Pflanzflächen, Flächenumgestaltungen für Wildacker oder andere Formen der Flächenveränderung zu weiteren Bearbeitungszwecken verstanden werden. Anspruchsvoll an diesem Bereich ist die Bewertung und Berücksichtigung der minimalen Flächenbefahrung, soweit sich dies praktisch umsetzen lässt.

Der Bereich der Pflanzenbeschaffung/-behandlung beinhaltet

  • die Bewertung des genutzten Pflanzguts (Nachweis von ZÜF oder Ffv zertifiziertem Pflanzgut, sowie der Nachweis von Pflanzgut aus Staatsklingen notwendig)
  • die Bewertung der Pflanzenqualität
  • Pflanzenbehandlungsverfahren
  • Sachkundenachweis zur Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)
  • Pflanzenbehandlung in Waldflächen benötigen die notwendigen Gutachten
  • Prüfung der eingesetzten PSM
  • Ausbringungsart
  • Einhaltung der vorgegebenen UVV sowie der notwendigen PSA

 

In den Zertifizierungsbereich „Pflanzenbeschaffung/-behandlung“ können sowohl Pflanzenanzuchtmaßnahmen in Pflanzschulen sowie die Behandlung eingekaufter oder vorgegebenen Pflanzmaterials, das gegen Verbiss- oder Ungeziefer behandelt wird, eingeordnet werden. Für diesen Bereich wertvoll ist die lückenlose Dokumentation, woher das Pflanzmaterial stammt und wer, wie die Pflanzenbehandlung fachlich qualifiziert vorgenommen hat.

Der Bereich der Pflanzung beinhaltet die Bewertung

  • ob zertifiziertes Pflanzgut vorliegt
  • der Pflanzzeit
  • des Pflanzenmaterials
  • des Pflanzverfahrens
  • der Pflanzenart und des Pflanzenalters
  •  des PflanzverfahrensKontrolle von Arbeitsauftrag und Ergebnis
  • Abnahmeprotokolle

 

In dem Zertifizierungsbereich der „Pflanzung“ wird neben der qualitativen Pflanzenbeschaffenheit und einem sorgsamen Umgang mit dem Pflanzgut auch auf die fachliche Qualifikation besonderen Wert gelegt, da diese die Qualität der Pflanzung maßgeblich beeinflusst.

Der Bereich des Kulturschutzes beinhaltet eine stark flächen- und auftragsspezifische Bewertung, die unter anderem folgende Inhalte kontrolliert:

  • Arbeitsauftrag und Arbeitsergebnis
  • Abnahmeprotokolle
  • Einsatzzeit
  • Art des Kulturschutzes
  • Durchführungsablauf
  • Rettungskette

 

Unter dem Bereich „Kulturschutz“ findet man momentan eine Vielzahl an Kulturschutzinhalten, wie beispielsweise Zaunbau, Fege- und Verbissschutz oder Käferfallenmonitoring. Hierbei wird während des Audits jeweils eine maßnahmenspezifische Bewertung genutzt.

Der Zertifizierungsbereich der Lagerung behandelt ausschließlich die mobile Entrindung. Zu Bewertung wird hierbei auf folgende Kriterien geachtet

  •   Gewählte Maschinen
  •   Poltersicherung
  •   Entrindungsqualität
  •   Stammschäden (Am umliegenden Bestand)
  •   Astmaterial
  •   u.a.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Bereich der Pferderückung beinhaltet die Bewertung

  •  der Verkehrssicherung
  •  der Einhaltung der UVV
  • der vorliegende, funktionierende Rettungskette und Notrufsysteme
  • der Tierhaltung
  • des Umgangs mit den Tieren
  • der Ausrüstung
  • der Qualität der Rückung (z.B. Rückeschäden, Beschädigungen befestigter Waldwege, Wegegräben etc.)
  • des Arbeitsauftrags
  • der Abnahmeprotokolle

 

Besonderer Wert wird auf das Haltungsmanagement und genereller Zustand der Tiere gelegt. Existenziell für die Prüfung ist die vorhandene Sachkunde in den Unternehmen. Während des Audits werden neben den genannten Inhalten auch die Pferde und Pferdehalter bei der Arbeit begutachtet.

Die Bewertung im Bereich Seilkranbringung bezieht sich dabei auf

  • die Verkehrssicherung
  • die Einhaltung der UVV
  • die vorliegende, funktionierende Rettungskette und Notrufsysteme
  • das angewandte Arbeitsverfahren und die Abläufe 
  • die Kommunikation vor Ort
  • die Trassenanlage
  • die Qualität der Bringung (z.B. Rückeschäden, Beschädigungen befestigter Waldwege, Wegegräben etc.)
  • den Arbeitsauftrag
  • die Abnahmeprotokolle

 

Während des Audits zu diesem Bereich werden neben den genannten Inhalten auch die zu zertifizierenden Seilkräne begutachtet. Auch hier wird Wert auf die Maschinenprüfungen und die Gültigkeit eines auf der Maschine befindlichen Feuerlöschers und Erste-Hilfe-Kastens gelegt. Ebenso müssen auf der Maschine ein Forsthelm, eine Warnweste, das Ölhavarieset und das Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein.

Der Bereich der Spezial-Baumfällung bezieht sich auf die Fällung und Bearbeitung von Bäumen, bei denen ein überdurchschnittlich hohes Maß an Gefährdung vorliegt und die daher in spezieller Weise gefällt werden müssen. Hierbei fließen die folgenden Themen in die Bewertung mit ein:

  • die Verkehrssicherung sowie Baustellenabsperrungen
  • die Einhaltung der UVV
  • die vorliegende Rettungskette und Notrufsysteme
  • die Baustellenorganisation
  • der angemessene Maschineneinsatz
  • die eingesetzte Methode
  • der Arbeitsauftrag
  • die Abnahmeprotokolle

 

In diesem Zertifizierungsbereich kann sowohl die Arbeit mit Maschinen als auch die motormanuelle Arbeit im Baum verstanden werden. Hier wird vor allem auf funktionierende Arbeitsorganisation und angewandte Unfallverhütung Wert gelegt.

Der Bereich Wegebau beinhaltet eine auftragsspezifische und regionalspezifische Bewertung der Arbeitsqualität. Um dies zu gewährleisten, wird unter anderem auf folgende Auditinhalte wert gelegt:

  • Anforderungen des Arbeitsauftrages sowie dessen Umsetzung bzw. Ergebnis
  • Füllmaterial
  • Maschineneinsatz
  • Arbeitsablauf
  • Abnahmeprotokolle
  • Arbeitsqualität
  • Rettungskette/-systeme

 

Bei Vorlage des Zertifizierungsbereichs „Wegebau“ sollen Auftragnehmer ebenso wie Auftraggeber eine hohe Fach- und Sachqualität wegebaulicher Arbeiten nachgewiesen bekommen. Hierzu ist es notwendig, neben dem Arbeitsauftrag auf die Kenntnisse und Qualifikationen des Wegebaupersonals einzugehen.

Der Bereich der Wertastung beinhaltet die Bewertung der folgenden Bereiche:

  • Art der Astung
  • Astungsqualität
  • Höhenrettungsqualifikation
  • Verwendete Arbeitsmaterialien
  • Einhaltung der UVV
  • Arbeitsauftrag und Abnahmeprotokolle

 

Die Rubrik der forstlich professionellen „Wertastung“ beinhaltet weit mehr als das Wissen über die Existenz unterschiedlicher Stangensägen. Hierbei sind unter anderem auch der Astungszeitpunkt und die Astungsart entscheidend, um am Ende tatsächlich eine Wertholzsteigerung zu erzielen.

 

Der Bereich der Jungbestandspflege beinhaltet die Bewertung

  • der Kenntnisse der Jungbestandspflegerichtlinien
  • der Schnitttechniken
  •  verwendeter Arbeitsmaterialien
  • der Einhaltung der UVV
  • des Arbeitsauftrags und der Abnahmeprotokolle

 

In dem Zertifizierungsbereich der „Jungbestandspflege“ wird neben der qualitativen Arbeitsdurchführung auch Kenntnisse der Richtlinien abgeprüft. Hinzu kommt die Bewertung der jungbestandspflegetypischen Schnitttechniken, sowie einer funktionierenden Rettungskette.

Im Bereich des Grünflächenmanagements fließen die nachfolgenden Themen in die Bewertung mit ein:

  • Verkehrssicherung und Baustellenabsperrungen
  • Einhaltung der UVV
  • die vorliegende Rettungskette und Notrufsysteme
  • Baustellenorganisation
  • angemessener Maschineneinsatz
  • die eingesetzte Methode
  • Abfallentsorgung
  • Arbeitsauftrag
  • Abnahmeprotokolle

 

Unter dem Zertifizierungsbereich „Grünflächenmanagement“ können Maßnahmen wie Pflege von Rasenflächen oder Grünanlagen, Anlage und Pflege von Kompensationsflächen oder Naturschutzmaßnahmen verstanden werden. Anspruchsvoll an diesem Bereich ist die Kenntnis und fallangepasste Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften, Naturschutzbestimmungen und Pflanzenschutzvorgaben.

Der Bereich Ökosystemdienstleistungen bezieht sich auf Arbeit in sensiblen Bereichen und Schutzgebieten.

Neben der Bewertung der Arbeitsqualität werden Art der ausgeführten Arbeiten und Schutzgebietsnummern erfasst.
Die eingesetzten Mitarbeiter müssen über einschlägige Kenntnisse verfügen und Befahrungsspuren sowie Rückstände auf der Fläche vermeiden.

Häufige Fragen und Antworten

Seit 2014 wird in dem PEFC-Standard Deutschland folgendes gefordert (S.8, Punkt 6.4): "In der Waldarbeit werden nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen."

 

Dementsprechend kann die bisher ausreichende Subunternehmererklärung nicht mehr bei DFSZ-Audits anerkannt werden. Zukünftig müssen von eingesetzten Subunternehmern Zertifikatskopien vorliegen. Anerkannt werden von uns alle von PEFC Deutschland anerkannten Forstunternehmerzertifikate.

  • Ansprechpartner: Der Betriebsinhaber oder der für die Forstunternehmerzertifizierung verantwortliche Mitarbeiter muss beim Audit anwesend sein!
  • Inhalt: Das Audit hat zwei Teile, die  Dokumentenprüfung und die Flächen- und Maschinenprüfung. Es werden mind. 2 Arbeitsorte geprüft.
  • Dauer: Abhängig von Betriebsgröße und Entfernung der Auditflächen dauert ein Audit ca. 3 Stunden.
  • Abweichungen: Wurden während des Audits Abweichungen festgestellt, wird ein Abweichungsbericht erstellt, in dem der Auditor Ihnen auch den Termin nennt, bis zu dem die Korrekturen umgesetzt werden müssen.
  • Fachbegutachtung: Das vom Auditor ausgefüllte Auditprotokoll wird in der Geschäftsstelle der Alko-Cert von einem unserer Koordinatoren gegengeprüft. Eine solche Fachbegutachtung beinhaltet die Prüfung auf Vollständigkeit, Sinnhaftigkeit und Neutralität.
  • Zertifizierungsentscheidung: Nach Freigabe der Fachbegutachter prüft die Leiterung der Zertifizierungsstelle das Auditprotokoll erneut gegen und erteilt entsprechend der Empfehlung der Fachbegutachter das Zertifikat – vorausgesetzt natürlich, die DFSZ-Anforderungen werden erfüllt.

Auswahl und Schulung:
Zulassungsvoraussetzungen sind eine forstliche Ausbildung sowie langjährige praktische Erfahrungen in der Forstarbeit. Unserer Meinung nach kann in der Praxis niemand eine Bewertung forstlicher Arbeiten vornehmen, der nicht selbst einmal diese Arbeiten durchgeführt hat!
Alle Auditorenanwärter durchlaufen eine intensive interne Schulung, in der die Auditinhalte, Auditarbeitsmaterialien, die Inhalte von PEFC, FSC® und dem DFSZ System gelehrt und deren Abschluss mindestens zwei begleitete „Probeaudits“ bei Kunden bilden.
Nur wer sich hier bewährt, kann Auditor werden!

 

Ständige Leistungsbewertung:
Die Leistung unserer Auditoren werden durch regelmäßige Begleitaudits überprüft, bei denen das Alko-Team den jeweiligen Auditor während eines Audits bewertet. Zusätzlich fragen wir stichprobenweise bei  Kunden telefonisch nach, inwiefern sie mit dem Auditablauf zufrieden waren.

 

Ständige Weiterbildung:
In regelmäßigen internen Schulungen auch mit externen Fachreferenten zu aktuellen Themen. Dadurch können unsere Auditoren auch gleich vor Ort viele forstliche Fachfragen beantworten und Tipps geben.
Gerne nehmen wir diesbezügliche Anregungen von unseren Kunden entgegen!

Seit dem Jahr 2013 sind gemäß des überarbeiteten DFSZ-Standards jährliche Vor-Ort-Audits Pflicht. Zuvor war es möglich, ein Vor-Ort Audit und ein Dokumentenaudit abwechselnd durchzuführen. Durch diese Regelung deckt das DFSZ auch die Anforderungen von FSC® mit ab. Das bedeutet in der Paxis: Sie können mit einem DFSZ- Zertifikat sowohl in PEFC- als auch FSC®-zertifizierten Wäldern arbeiten. 

Weder der  PEFC- noch der FSC®-Standard schreiben eine bestimmte Reifenbreite vor. Während des DFSZ-Audits wird darum auch nicht geprüft, mit welchen Reifen Ihre Maschinen unterwegs sind. Laut PEFC und FSC® muss die Waldarbeit jedoch bodenschonend, ohne Beschädigung des herrschenden Bestandes und ohne ausgefahrene Rückegassen stattfinden. Dies wird dementsprechend auch von unseren DFSZ-Auditoren kontrolliert. Vorgaben bezüglich der Reifenbreite stammen meist von forstlichen Auftraggebern, die solche Angaben in Ihren Ausschreibungsunterlagen oder AGB fordern. 

Die AMU ist eine ärztliche Untersuchung, die ausschließlich von Betriebsmedizinern durchgeführt werden kann. Sie dient dazu, mögliche Beschwerden oder Krankheiten langfristig zu beobachten, damit ggf. Rückschlüsse auf berufliche Belastungen gezogen werden können. Die AMU wird immer auf den Arbeitsplatz und die dort vorherrschenden Belastungen zugeschnitten. I.d.R. findet die Untersuchung alle 3 Jahre bei den Mitarbeitern statt -  wobei die genauen Zeiträume im Ermessen des Betriebsarztes liegen.

 

Die AMU muss nur bei Angestellten bzw. Betriebsmitarbeitern durchgeführt werden. Dies gilt auch für sozialversicherungspflichtig angestellte Familienmitglieder. Betriebsinhaber selbst sind nicht verpflichtet, die AMU durchführen zu lassen – man kann es ihnen im eigenen Interesse jedoch nur empfehlen! Im DFSZ-Audit wird geprüft, ob die AMU bei den Mitarbeitern durchgeführt wurde. Hierzu wird ausschließlich der Nachweis der Untersuchung verlangt, das Ergebnis ist selbstverständlich vertraulich und wird vom Auditor nicht eingesehen. 

Sobald in einem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt sind, ist der Betriebsinhaber/-leiter gesetzlich dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nachzuweisen. Für Forstunternehmen gibt es hierzu zwei Möglichkeiten:

 

Bei Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern kann diese Betreuung nach einem Lehrgang der SVLFG (BG) selbst erfolgen. Dieser Lehrgang nennt sich Bundeslandabhängig LUV-Modell, Unternehmer- oder Alternatives Betreuungsmodell. Informationen zu diesen Schulungen sind bei den jeweiligen Ansprechpartnern der SVLFG zu erhalten. Die SVLFG- Schulung besteht i.d.R. aus 3 Grundeinheiten (3 Tage) und einen Aufbaulehrgang von einem Tag. Danach muss regelmäßig, jedoch alle 5 Jahre eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Kann man diese Schulung nachweisen, darf die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vom Betriebsleiter oder dem Verantwortlichen für Arbeitssicherheit selbst durchgeführt werden.

 

Sind im Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter oder möchte der Betriebsleiter diese Verantwortung nicht übernehmen, kann z. B. eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden. Diese übernimmt dann nach klaren Vorgaben des Gesetzgebers diese Betreuung. Weitere Informationen und Möglichkeiten können auch in diesem Fall bei Ihrer SVLFG vor Ort abgefragt werden.

Als Grundlage hierzu richten wir uns nach der Berufsgenossenschaft (SVLFG). Zu der Thematik finden Sie die Antwort in den Unfallverhütungsvorschriften „Technische Arbeitsmittel VSG 3.1“ (S. 22/ § 18): „Krane in diesem Sinne sind Hebezeuge, die Lasten heben und sich zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.“ Nach dieser Definition bedarf sowohl die Rückezange als auch -kran einer jährlichen Prüfung (VSG 1.3  [S.22] §18 (1)): „ Krane müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, […] durch einen Sachkundigen/ befähigte Person geprüft werden.“

Die Durchführung dieser Prüfung ist sowohl über eine Servicewerkstatt des Maschinenherstellers sowie über einen Mitarbeiter, der den Sachkundenachweis zur Durchführung  von Kranprüfungen erworben hat. Zum Einsatz kommen hierbei sogenannte Druckdosen für die Schlauchdrücke und eine Prüfung der Belastbarkeit des Krans.

 

Um Ihre eigenen Krane, bzw. Winden prüfen zu können müssen Sie einen Sachkundenachweis erlangen. Das ist unter anderem bei den folgenden Anbietern möglich:

PEFC ist ein System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung . PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes", also ein "Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen". Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Die Vorgaben werden durch Waldflächenzertifizierungsunternehmen kontrolliert. Trägt ein Produkt aus Holz das PEFC-Siegel, dann heißt das: Die gesamte Produktherstellung - vom Rohstoff bis zum gebrauchsfertigen Endprodukt - ist zertifiziert und wird durch unabhängige Gutachter – auch von der Alko-Cert  - kontrolliert. 

Der Forest Stewardship Council (FSC®) ist eine weltweit aktive, unabhängige und gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation. Der FSC® wird in Deutschland getragen von Umweltverbänden wie WWF und Greenpeace, aber auch von Vertretern aus der Wirtschaft und Gewerkschaften wie der IG Metall oder der IG BAU. Die FSC®-Waldzertifizierung bestätigt, dass ein bestimmtes Waldgebiet gemäß der FSC®-Prinzipien und -Kriterien bewirtschaftet wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die natürliche Waldgesellschaft.

 

Über integrierte Sozialstandards werden darüber hinaus lokale Interessen berücksichtigt, die Rechte der Arbeitnehmer gesichert und ein umfassender Unfallschutz sowie ein hoher Ausbildungs- und Sicherheitsstandard gefordert. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Betriebsführung durch eine effiziente und schonende Ressourcennutzung.

Die bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Altersklassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurdem am 01.01.2013 in den neuen Träger mit der Kurzbezeichnung SVLFG eingegliedert. Die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Träger für die landwirtschaftliche Sozialversicherung.

 

Die SVLFG ist zurständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.